Deutsch English

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von FMP International GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

2.1 An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Preisinformationen sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Ansprüche aus abgeschlossenen Verträgen mit uns sind auf Dritte nur mit unserer Zustimmung übertragbar.

2.2 Mündliche Absprachen sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.3 Technische und gestalterische Angaben, Beschreibungen und Zeichnungen des Angebotes in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vom Besteller ausdrücklich zum wesentlichen Bestandteil des Vertrages erklärt worden sind. Abweichungen von den Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modellkonstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht im Widerspruch zu ausdrücklichen Zusicherungen stehen und die Durchführung des Auftrages nicht wesentlich verändern. Das Gleiche gilt für Konstruktions- und Materialänderungen. Diese bleiben im übrigen immer dann vorbehalten, wenn sich für den Besteller kein Nachteil gegenüber dem erkennbaren Auftragsumfang und der erkennbaren Auftragsspezifikation feststellen läßt. Prospektangaben enthalten keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Mengen- und Qualitätsabweichungen hat der Besteller hinzunehmen, soweit diese branchen- und handelsüblich sind.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Mönchengladbach zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Unsere Preisangaben sind für drei Monate ab dem vertraglich vorgesehenen Lieferdatum verbindlich. Nach Ablauf der Dreirmonatsfrist sind wir berechtigt, die Preise nach Maßgabe der Steigerung der Gestehungskosten und unter Berücksichtigung der Marktentwicklung für gleichartige Produkte anzuheben. Bei einer Anhebung von mehr als 10% ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Liefer- und -Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Absendung der Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand als montagebereit dem Besteller mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, sofern diese Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn derartige Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges auftreten. Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

4.3 Für Verzugsschäden haften wir nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen, die durch Verzug von Unterlieferanten bedingt sind, sind bis zu einem Zeitraum von vier Wochen vom Besteller entschädigungslos hinzunehmen.

4.4 Wir kommen erst in Verzug, wenn uns der Besteller schriftlich gemahnt und eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat. Der Besteller kann im Falle des Verzuges vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer Verzögerung bestehen nur, soweit sie auf ein eigenes Verschulden unsererseits zurückzuführen sind. Derartige Ansprüche sind unter Ausschluß weiterer Ansprüche begrenzt auf maximal 10% des Wertes der Teile der Lieferung, die in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden können.

4.5 Wird der Versand oder die Montage durch den Besteller verzögert, werden ihm, beginnend einen Monat nach Versand- bzw. Montagebereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, daß kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist zur Abnahme oder Montage vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

5. Versand und Gefahrübergang

5.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

5.2 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die über den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

5.3 Mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft geht die Versendungsgefahr auf den Besteller über; wir haften nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur, soweit wesentliche Pflichten zur Durchführung des Versandes mißachtet wurden. Der Versand erfolgt ab Mönchengladbach. Im übrigen ist eine Haftung ohne Verschulden für Verzugsschäden ausgeschlossen.

5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers. 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Unsere Haftung erlischt auch dann zwölf Monate nach Gefahrübergang, wenn sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert.

6.2 Keine Gewährleistung wird übernommen für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, für natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel sowie die Kombination und Vernetzung mit von uns weder gelieferten noch sonst genehmigten Betriebsmitteln des Bestellers. Auch die Mißachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, die Änderung der Produkte durch Dritte ohne Genehmigung von uns sowie die Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht der Originalspezifikation unserer Produkte entsprechen, läßt jede Gewährleistung entfallen. Für Mängel auf Grund elektrischer, elektronischer oder chemischer Außeneinflüsse haften wir nur, sofern uns ein Verschulden trifft.

6.3 Der Besteller hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4 Für rechtzeitig angezeigte Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrüber-ganges bereits vorlagen, haften wir in der Form, daß nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert wird, sofern der Mangel die Brauchbarkeit des Produktes erheblich beeinträchtigt. Von den durch die Ausbesserung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - soweit die Beanstandung berechtigt war - die Kosten der Ersatzteile sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus. Alle übrigen Kosten trägt der Besteller. Für Ersatzlieferungen, Nachbesserungen und Reparaturen nach dem Gewährleistungszeitraum beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls zwölf Monate.

6.5 Wegen eines angezeigten Mangels sind wir zu zweimaliger Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde unter Ausschluß anderer Gewährleistungsansprüche die Minderung des Kaufpreises geltend machen. Im übrigen haften wir für Schäden nur, soweit es sich um bei Vertragsabschluß vorhersehbare, produkttypische Schäden handelt. Für entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet. Insgesamt wird die Haftung für Mängel und Schäden auf das Doppelte des Preises des defekten Liefergegenstandes beschränkt. Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung und aus Verschulden bei Vertragsabschluß sind generell ausgeschlossen, ebenso wie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von vertraglichen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vor.

6.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferung nur dann verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

6.7 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Besteller selbst zu und sind nicht abtretbar.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteils-mäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt unser Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegenüber allen seinen Kunden bzw. Abnehmern tritt der Besteller bereits jetzt sicherungs-halber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Tritt durch die Abtretung eine mehr als zwanzig-prozentige Übersicherung des Wertes der Vorbehaltsware ein, so werden wir auf Verlangen die weitergehenden Abtretungen bzw. Kundenforderungen freigeben.

7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, besonders bei Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.

7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Handelsware innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Leistungen (Reparaturen, Montage, Wartung) sind sofort ohne Abzug zahlbar.

8.2 Wir sind berechtigt, auch bei anderslautenden Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

8.3 Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

8.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder die Rechte des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand ausschließlich Mönchengladbach. Wir sind jedoch berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Bestellers anzurufen.

9.2 Erfüllungsort ist Mönchengladbach.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.

10. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.

Zurück

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.

Willkommen zurück!

E-Mail-Adresse:
Passwort:
Passwort vergessen?

Newsletter-Anmeldung

E-Mail-Adresse:

Bestseller

01. DiSEqC-Schalter 16x1 HQ HD

12,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

02. Vizyon 100 FTA +

34,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

03. DiSEqC-Schalter INNOVIO HD-Switch 2/1 inkl. Wetterschutzgehäus e

5,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

04. Vizyon 900 HD Mini

69,99 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

05. D-Cube XBMC

139,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

06. Vizyon 7700SE+ HD

151,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

07. Dachsparrenhalter 100 cm (48mm) Basic

23,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

08. Radox Bohrmaschine

79,90 EUR
exkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

09. Vizyon Fernbedienung 7700

14,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

10. Vizyon Fernbedienung 9600ci+

14,90 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

Kundengruppe


Kundengruppe: Gast

Hersteller

Parse Time: 0.190s